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Grundsätzlich jeder Haushalt, der die entsprechende Einkommensgrenze unterschreitet und dessen Mitglieder*innen über eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Deutschland verfügen.

Mit dieser Bescheinigung können Sie nachweisen, dass Sie berechtigt sind zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Der/die Vermieter*in kann sich sicher sein, dass er/sie die Wohnung an einen berechtigten Haushalt vergeben hat.

In Wiesbaden unterscheiden wir vier mögliche Wohnberechtigungen:

Wohnberechtigung für außerhalb
Diese Wohnberechtigung gilt nur in Hessen, aber nicht in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf (5a-Gemeinden); auch nicht in Wiesbaden.
Diese Wohnberechtigung kann Haushalten mit unterem oder mittlerem Einkommen ausgestellt werden.

Wohnberechtigung nach § 88d II. WoBauG
Mit dieser Wohnberechtigungsbescheinigung können Sie sich auf entsprechend geförderte Wohnungen in Hessen bewerben.

Wohnberechtigung für untere Einkommen
Haushalte im Bereich der unteren Einkommen können sich bei uns für entsprechend öffentlich geförderte Wohnungen vormerken lassen und erhalten eine entsprechende Registrierbestätigung. Eine gezielte Bewerbung auf eine bestimmte Wohnung ist grundsätzlich nicht möglich.

Wohnberechtigung für mittlere Einkommen
Haushalte im Bereich der unteren Einkommen können sich bei uns für entsprechend öffentlich geförderte Wohnungen vormerken lassen und erhalten eine entsprechende Registrierbestätigung. Eine gezielte Bewerbung auf eine bestimmte Wohnung ist grundsätzlich nicht möglich.

Wohnberechtigungsbescheinigungen sind kostenlos.

Grundsätzlich in allen hessischen Gemeinden für in Hessen geförderte Wohnungen.

In Wiesbaden bei der Kommunalen Wohnungsvermittlung.

Anträge (PDF-Datei) finden Sie im Internet auf der Seite www.wiesbaden.de.
Geben Sie hier auf der Startseite im Suchfeld „Wohnungsvermittlung“ ein.

Die Vermieter*innen/Eigentümer*innen erhalten beim Bau oder bei einer Modernisierung von solchen Wohnungen eine staatliche Förderung (Zuschüsse, zinsgünstige Darlehen etc.) und verpflichten sich im Gegenzug, diese Wohnungen preisgebunden zu vermieten. Eine öffentlich geförderte Wohnung bleibt im Regelfall so lange gefördert bis die Darlehen vollständig zurückgezahlt sind.

Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen einer Mietpreisbindung, die im Regelfall der Kostenmiete entspricht. Wohnungen für mittlere und untere Einkommen unterliegen in Wiesbaden zusätzlich einer Belegungsbindung. Diese Wohnungen dürfen nur an berechtigte Haushalte vergeben werden, die von der Kommunalen Wohnungsvermittlung vorgeschlagen wurden.

Wohnungen gefördert nach § 88d II. WoBauG (Vereinbarte Förderung)
Diese Wohnungen werden auf dem freien Wohnungsmarkt mit dem entsprechenden Hinweis, dass eine Wohnberechtigungsbescheinigung erforderlich ist, angeboten.

Wohnungen für untere Einkommen
Auf diese Wohnungen können Sie sich nicht selbst bewerben. Sie werden von uns bei Vermieter*innen mit passenden Wohnungen vorgeschlagen, gemeinsam mit weiteren Haushalten. Die Vermieter*innen wählen dann den passenden Haushalt aus.

Wohnungen für mittlere Einkommen
Auf diese Wohnungen können Sie sich nicht selbst bewerben. Sie werden von uns bei Vermieter*innen mit passenden Wohnungen vorgeschlagen, gemeinsam mit weiteren Haushalten. Die Vermieter*innen wählen dann den passenden Haushalt aus.

Bei öffentlich geförderten Wohnungen ist die maximale Wohnungsgröße je Haushaltsgröße vorgegeben:

1 Person – 1 Zimmer oder max. 50 m² Wohnfläche
2 Personen – 2 Zimmer oder max. 60 m² Wohnfläche
3 Personen – 3 Zimmer oder max. 75 m² Wohnfläche
4 Personen – 4 Zimmer oder max. 87 m² Wohnfläche
5 Personen – 5 Zimmer oder max. 99 m² Wohnfläche

für jede weitere Person – 1 Zimmer oder max. 12 m²

Im gesamten Stadtgebiet von Wiesbaden. Dazu gehören auch die östlichen Vororte und AKK (Wiesbaden-Amöneburg, Mainz-Kastel und Mainz-Kostheim)

Wohnberechtigte Haushalte, bei denen mindestens ein Haushaltsmitglied das 60. Lebensjahr vollendet haben muss. Hier gibt es nur Wohnungen für Ein- bzw. Zwei-Personenhaushalte.

Sie benötigen dafür eine entsprechende Wohnberechtigungsbescheinigung. Diese können Sie bei uns beantragen.

Das hängt von vielen Faktoren ab.

Dringlichkeit
Je dringender Ihr Haushalt registriert ist, umso wahrscheinlicher ist es, dass Sie vorgeschlagen werden.

Haushaltsgröße
Für Einpersonenhaushalte und ab Vierpersonenhaushalten werden uns nur relativ wenige freie Wohnungen gemeldet, deshalb ist hier die Chance vorgeschlagen zu werden am geringsten.

Wohngebietsausschlüsse und Ausstattungswünsche
Wenn Sie Wohngebiete ausschließen, verringern Sie Ihre Chancen auf eine Vermittlung extrem. Auch Ausstattungswünsche oder die Auswahl einer bestimmten Stockwerkslage mindern die Chance auf eine Wohnungsvermittlung. Vermeiden Sie deshalb unnötige Gebietseinschränkungen und Ausstattungswünsche.

Diese Frage können wir leider nicht beantworten. Wir schlagen dem/r Vermieter*in einer freiwerdenden Wohnung jeweils mehrere Haushalte vor, doch nur ein Haushalt kann die Wohnung erhalten. Welcher Haushalt den Zuschlag erhält, entscheidet der/die Vermieter*in. Es kann also sein, dass Sie für mehrere Wohnungen vorgeschlagen werden, der/die Vermieter*in sich aber jeweils für einen anderen Haushalt entscheidet.

Wer wir sind?

Erfahren Sie mehr über uns – wer wir sind und was wir tun. Die Kommunale Wohnungsvermittlung gehört organisatorisch zum Amt für Soziale Arbeit und ist Teil der Abteilung Wohnen. Mit sechs Mitarbeiter*innen registrieren wir berechtigte Haushalte für öffentlich geförderte Wohnungen, stellen Wohnberechtigungsbescheinigungen aus, schlagen Haushalte für freiwerdende Wohnungen vor, stellen Bindungsendbescheinigungen für Vermieter*innen aus und beraten interessierte Haushalte.

Über Uns

Kontakt

AMT FÜR SOZIALE ARBEIT WIESBADEN
KOMMUNALE WOHNUNGSVERMITTLUNG